Rechtsprechung
OVG Hamburg, 06.03.1970 - Bf I 70/69 |
Zitiervorschläge
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1970,8100) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Kündigungsschutz für Schwerbehinderte, Ermessen der Fürsorgestelle
Verfahrensgang
- OVG Hamburg, 06.03.1970 - Bf I 70/69
- BVerwG, 28.09.1970 - V B 58.70
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66
Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der …
Auszug aus OVG Hamburg, 06.03.1970 - Bf I 70/69
Grundsätzlich steht es im Ermessen der Hauptfürsorgestelle für Schwerbeschädigte, ob sie dem Antrag eines Arbeitgebers, der Kündigung eines Schwerbeschädigten zuzustimmen, stattgeben will (BVerwGE 19, 327f und BVerwGe 29, 140f). - BVerwG, 21.10.1964 - V C 14.63
Verfahrensvorschriften des SchwbG
Auszug aus OVG Hamburg, 06.03.1970 - Bf I 70/69
Grundsätzlich steht es im Ermessen der Hauptfürsorgestelle für Schwerbeschädigte, ob sie dem Antrag eines Arbeitgebers, der Kündigung eines Schwerbeschädigten zuzustimmen, stattgeben will (BVerwGE 19, 327f und BVerwGe 29, 140f).